Diesterweg-Grundschule Auerbach
Sportfreundliche Grundschule

Wir sind eine Schule mit Ganztagsangeboten 

 

Förderlehrer in der Lernzeit gesucht!


Das Angebot „Lernzeit“ (LZ) hat sich aus dem Angebot „Lernzeit nach Corona“ (LZC) entwickelt. Es  ist eine Hausaufgabenbetreuung mit Förderunterricht. Ein- bis zweimal in der Woche erhalten die Kinder der Klassenstufe 2, 3 und 4 sowie die Kinder der LRS-Stufen 3/1 und 3/2 die Möglichkeit ihre Hausaufgaben mit Unterstützung durch einen Förderlehrer zu erledigen. Für alle Hortkinder ist die Teilnahme verbindlich. Die Horterzieher betreuen die Lernzeit. Der Förderlehrer hilft. Er erklärt und wiederholt Unterrichtsstoff.


Dienstag: Klassenstufe 3/1a; 6. Stunde; 12:45 Uhr – 13:30 Uhr
Mittwoch: Klassenstufe 4; 1. Stunde; 07.45 Uhr – 08.30 Uhr
Mittwoch: Klassenstufe 3; 6. Stunde; 12:45 Uhr – 13:30 Uhr
Donnerstag Klassenstufe 4; 1. Stunde; 07.45 Uhr – 08.30 Uhr
Donnerstag: Klassenstufe 3/1b; 6. Stunde; 12:45 Uhr – 13:30 Uhr
Mittwoch: LRS 3/2a und b; 4./5. Stunde; 10:45 Uhr – 12:15 Uhr
Donnerstag: Klassenstufe 3; 1. Stunde; 07.45 Uhr – 08.30 Uhr


Eine Lernzeit umfasst eine Unterrichtsstunde (45 min). Eine Stunde wird mit 15,-€ vergütet.





Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.




 Kooperationsvereinbarung 

  

 zwischen der Kindertageseinrichtung "Hort Diesterweg-Grundschule", vertreten durch die Hort-Leiterin Frau Juliane Müller, und der Diesterweg-Grundschule Auerbach, vertreten durch die Schulleiterin Frau Anett Josiger, des Trägers Stadtverwaltung Auerbach wird auf Grundlage der Erklärung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Kooperation von Grundschule und Hort vom 27. März 2006 folgende Vereinbarung über die Ausgestaltung der Kooperation geschlossen. 

1. Gemeinsame Grundposition zur Bildung als Voraussetzung der Kooperation  

Schule und Hort tragen im Zusammenwirken mit den Eltern gemeinsam Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Kinder. Grundlage dafür ist vor allem ein kooperatives Miteinander der Einrichtungen Schule und Hort. Der Hort ermöglicht eine pädagogisch wertvolle Freizeitgestaltung. Inhaltliche Grundlage bilden der Sächsische Bildungsplan und die Lehrpläne der Grundschule.  

Beide Einrichtungen haben ein grundlegend gleiches Bild vom Kind. Wichtige Punkte hierbei sind:  

- Respekt und Achtung der kindlichen Persönlichkeit  

- Annahme der Verschiedenheit der Kinder  

- Verständnis von Entwicklungsprozessen des Kindes  

- Verständnis von Auswirkungen gesellschaftlicher Veränderungen auf Kinder  

- Aufmerksamkeit für kindliche Lebensäußerungen  

- Verständnis für soziale und kulturelle Herkunft des Kindes  

- Anerkennung der Rechte der Kinder  

Die Erwachsenen übernehmen hierbei die Rolle als Bezugsperson zur Begleitung und Förderung von Bildungsprozessen und zur Gestaltung von Bildungsangeboten. Sie befinden sich im ständigen Dialog mit den Kindern unter Wahrung von Nähe und Distanz.  

Der Lebensraum Schule/Hort stellt einen Ort zum Wohlfühlen dar, den die Kinder mitgestalten und wertschätzen. Das Schaffen gemeinsamer Höhepunkte im Laufe des Schul-/Hortjahres fördert die Identifikation von Schülern/innen, Lehrern/innen, Erzieherinnen und Eltern mit beiden Einrichtungen und das Knüpfen vielfältiger sozialer und kultureller Kontakte.  

2. Gemeinsame Ziele der Kooperation  

Das Ziel der Kooperationsvereinbarung zwischen Grundschule und Hort ist es, die Zusammenarbeit beider Einrichtungen zu vertiefen und den Kindern auf Grundlage der pädagogischen Konzepte optimale Bedingungen während ihres Aufenthaltes in Schule und Hort zu verschaffen. Es soll ein für die Kinder angemessener Schulalltag  

(angemessenes Verhältnis zwischen Lern- und Leistungsphasen und Phasen der Regenerierung) erreicht werden.  

Wir vermitteln den Schülern Werte, die für das Zusammenleben in der Gemeinschaft und Gesellschaft von Bedeutung sind. Dazu stärken wir ihre sozialen Kompetenzen, so dass sie in die Lage versetzt werden mit den unterschiedlichen Partnern und Situationen umzugehen.  

An der Umsetzung und dem Einhalten der festgelegten Regeln und Normen wirken alle Beteiligten als Bestandteil der gemeinsamen pädagogischen Arbeit aktiv mit, so dass notwendige, daraus abzuleitende, erzieherische Maßnahmen stets diesem Ziel dienen. Für die Ausgestaltung und Werterhaltung des Schulhauses, der Klassen-/Hortzimmer sowie des Außengeländes unserer Einrichtungen fühlen sich alle verantwortlich und beziehen die Schüler regelmäßig dabei ein.  

Durch die Kooperation soll die Erfüllung der spezifischen pädagogischen Konzepte beider Einrichtungen gesichert werden.  

3. Gemeinsame Kooperationsvorhaben  

unter Beteiligung von :  

Erzieher/-innen im Hort  

Lehrer/-innen der Schule  

Elternvertreter/-innen des Hortes  

Elternvertreter/-innen der Schule  

Kindern des Hortes  

Schüler der Schule  

1. regelmäßige Kontaktgespräche zwischen GTA-Koordinator, Schulleitung und Hortleitung  

Themen: - Hausaufgaben, siehe Vereinbarung (bei Bedarf Führen eines  

Pendelheftes)  

- Informationsfluss bei Abwesenheit von Kindern  

- Schuleingangsphase   

- gegenseitige Teilnahme an Lehrerkonferenzen/Dienstberatungen des Hortes (bei Bedarf)  

- regelmäßige Gespräche zu den Schülern/Hortkindern im Hinblick auf Leistungsentwicklung, Verhalten, auftretende Probleme, Austausch über Förderpläne  

- Planung und Realisierung gemeinsamer Elterngespräche (bei Bedarf)  

- Planung und Gestaltung gemeinsamer Höhepunkte, Projekte und Veranstaltungen  

- Abstimmung zu den GTA von Schule/Hort und ggf. gemeinsame Planung und Durchführung  

Die daraus abzuleitenden Maßnahmen werden jährlich vor Beginn des Schuljahres festgelegt und im Schuljahres- bzw. Hortarbeitsplan terminlich und verantwortlich fixiert.  

2. Fortführung des schulischen Schwerpunktes

„Schlau und fit -mach mit" durch:  

sportliche Angebote

gesunde Ernährung

bewegte Pausen am Vormittag und Schaffung von Bewegungsangeboten am Nachmittag

4. Gemeinsame Reflexion  

Durch die regelmäßigen Kontaktgespräche findet eine ständige Evaluation statt. Die Ergebnisse der gemeinsamen Reflexion bilden die Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Zusammenarbeit.  

 

Stand 2023/24

GTA-Konzeption